Widerrufsbelehrung
Wir weisen mit dieser Widerrufsbelehrung darauf hin, dass die angebotenen Werke im bereich “Druckeditionen” nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl (Größe, Rahmung) und somit Bestimmung durch den Käufer maßgeblich ist. Deshalb besteht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht der Bestellung.
Trotzdem können Besteller / Käufer eines Drucks bis zur Überweisung des Kaufbetrages die Bestellung kostenfrei stornieren, wenn noch nicht mit der individuellen Fertigung begonnen wurde. Bitte nutzen Sie dazu unser Kontaktformular. Die Fertigung des individuell konfigurierten Fotowerkes beginnt normalerweise am Tag der Überweisung des Kaufbetrags. Ab diesem Zeitpunkt kann die Bestellung dann nicht mehr widerrufen werden.
Gewährleistung
Mit der individuellen Konfiguration und Bestellung eines Fotowerkes im Bereich “Druckeditionen” wird ein exklusives und stark limitiertes, Kunstwerk hergestellt. Die Herstellung jedes Fine Art-Kunstwerkes erfolgt in einem zertifizierten und in Deutschland ansässigen spezialisierten Betrieb als Einzel- bzw. Handfertigung bis zur Kleinserienfertigung.
Sollten am Kunstwerk – trotz höchster Qualitätsansprüche und Qualitätssicherungsmaßnahmen – Mängel oder andere Beeinträchtigungen, Falschlieferungen, Rechts- oder Montagemängel festgestellt werden, treten Sie bitte umgehend mit uns in Kontakt. Bei berechtigten Einwänden innerhalb 7 Tagen wird das Kunstwerk selbstverständlich kostenfrei ersetzt.
Umgang mit Liefer- und Transportschäden
Bei Liefer-/ Transportschäden hat der Käufer die Ware unverzüglich auf Schäden zu überprüfen und dem Spediteur gegenüber vor der Annahme zu rügen und dokumentieren zu lassen. Sollten offensichtliche Schäden vorhanden sein und erst nach Annahme bemerkt werden, so hat der Käufer dies dem Fotografen, Markus Gröteke / architectureshooting gegenüber innerhalb einer Frist von sieben (7) Tagen nach Annahme zu rügen. Dies kann mit diesem Kontaktformular erfolgen. Unterlässt der Käufer dies, so ist die Geltendmachung von Mängelrügen für solch offensichtliche Schäden ausgeschlossen.